Das Steuerrecht nimmt in der Kanzlei von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber in Friedberg (Hessen) einen gewichtigen Platz ein.
Rechtsanwalt Tillmann R. Weber ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht.
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Einspruch gegen den Steuerbescheid
Klage vor den Finanzgerichten
Steuerstraf-Verteidigung
Steuerberatung
"Etwa jeder zweite Steuerbescheid ist falsch und die Steuergesetze enthalten viele Verfassungswidrigkeiten. Der Rechtsschutz durch die Finanzgerichtsbarkeit und das Bundesverfassungsgericht werden immer wichtiger." (Prof. Dr. Klaus Tipke, Köln, vor dem 4. Deutschen Finanzgerichtstag am 22. Januar 2007 in Köln)
Der effektive Rechtsschutz beginnt spätestens mit der Prüfung eines Steuerbescheides. Sollte der Steuerbescheid Fehler in der Rechtsanwendung durch das Finanzamt haben, so kann und sollte der Steuerbescheid mit dem Einspruch angefochten werden. Der Einspruch muss dabei innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheides bei dem Finanzamt eingelegt werden, welches den fehlerhaften Bescheid erlassen hat.
Bereits im Einspruchsverfahren vertritt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt.
In der Regel nach erfolglosem Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt erfolgt die Klage vor dem Finanz-Gericht. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) prüft die Erfolgsaussichten Ihrer Klage und unterstützt Sie bei der gerichtlichen Verfolgung Ihrer Interessen. Dabei ist er berechtigt, vor allen Finanzgerichten in Deutschland und dem Bundesfinanzhof in München aufzutreten.
Bitte unbedingt beachten: Es ist die nicht verlängerbare Klagefrist von einem Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung unbedingt einzuhalten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) übernimmt auch Fälle aus dem Steuerstrafrecht. Sofern jemandem eine Steuerstraftat (zum Beispiel vorsätzliche Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung) oder eine Steuerordnungswidrigkeit (beispielsweise Steuergefährdung) vorgeworfen wird, sollte er sich wegen der möglicherweise weitreichenden Konsequenzen frühzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. In vielen Fällen ist eine Selbstanzeige oder eine Nacherklärung von bisher nicht erklärten Einnahmen und Einkünften die richtige Strategie.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Tillmann R. Weber berät Sie diskret in einem derartigen Fall der Steuerstraf-Verteidigung bezüglich der Rechtslage und des richtigen Vorgehens. Er verhandelt für Sie mit dem Finanzamt und übernimmt gegebenenfalls die Verteidigung vor Gericht.
Unter anderem bei der