Die Beratung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) erstreckt sich auch auf das Erbrecht und damit verbunden auf das Erbschaftssteuerrecht.
Bei der Planung der Vermögensnachfolge, der Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung und Testamentserrichtung oder die Erbfolgeregelung durch Erbvertrag sind steuerrechtliche Aspekte unbedingt zu beachten. Daher wird Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) auch im Erbrecht für seine Mandanten tätig.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass, Erbfolge, Testament, Pflichtteil, Vermächtnis. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt.
Schenkung
Patientenverfügung
Vorsorge-Vollmacht
Testaments-Vollstreckung
Erbenberatung
Pflichtteil
Erbschaftsteuer
Erfolgreiche Nachfolgeplanung setzt zu Lebzeiten an. Von daher ist auch unter steuerlichen Aspekten in Erwägung zu ziehen, noch zu Lebzeiten den "Nachlass" an die nachfolgende Generation zu übergeben.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) berät Sie gerne zu den in Betracht kommenden Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären können. Sie bezieht sich meist auf medizinische Maßnahmen, ob und wie ärztliche Heileingriffe vorgenommen werden sollen. Die Patienten-Verfügung kann auch regeln, ob Sie lebensverlängernde Maßnahmen wünschen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) berät Sie gerne bei der Abfassung Ihrer individuellen Patientenverfügung.
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, das heißt, er entscheidet an Ihrer Stelle, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten.
Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) berät Sie gerne in der Abfassung Ihrer Vorsorgevollmacht.
Die Testamentsvollstreckung wird durch den Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) angeordnet. In der Regel bestimmt der Erblasser die Person, die (oft als Treuhänder) die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat.
Grund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann z. B. sein die Absicherung des Willens des Erblassers (z. B. im Hinblick auf ein Vermächtnis oder eine Auflage), der Schutz der Erben vor sich selbst (z. B. bei Minderjährigen), Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft (insbesondere bei mehreren Erben).
Im Rahmen der Testaments-Beratung wird mit dem Erblasser geklärt, ob eine Anordnung der Testamentsvollstreckung sinnvoll oder sogar notwendig ist.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) übernimmt im Auftrage von Erblassern und Erbengemeinschaften die Nachlassabwicklung und Nachlassverwaltung.
Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Ist der Erbfall eingetreten, müssen Sie relativ rasch entscheiden, ob Sie das Erbe "antreten" werden. Ab Kenntnis des Erbfalls und der Erbenstellung kann nur binnen Frist von sechs Wochen entschieden werden, ob das Erbe ausgeschlagen wird.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) unterstützt Sie gerne in dieser schweren Zeit. Ich suche den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall.
Oft vergessen: der Erbe/die Erbin muss oftmals für den Erblasser noch Steuererklärungen abgeben.
Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt. Der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten.
Bei der Geltendmachung Ihres Pflichtteilsanspruchs und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs unterstützt Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen).
Meine Beratung erstreckt sich auch auf das mit dem Erbrecht verbundene Erbschaftssteuerrecht.
Wir fertigen für Sie Erbschaftsteuererklärungen.