Wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen, ist eine rechtzeitige und kompetente Insolvenzberatung entscheidend. Wir begleiten Sie diskret, lösungsorientiert und mit langjähriger Erfahrung durch alle Phasen des Insolvenzverfahrens – mit dem Ziel, Existenzen zu sichern und neue Perspektiven zu schaffen.
Insolvenzantrag stellen oder vermeiden?
Wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen realistische Handlungsoptionen.
Sanierung & Schutzschirmverfahren
Nutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten zur Restrukturierung.
Vermeidung von Geschäftsführerhaftung & Insolvenzstrafrecht
Frühzeitige Beratung schützt vor persönlichen Risiken.
Unternehmensinsolvenz & Sanierungsberatung
Schuldnerberatung für Privatpersonen und Selbstständige
Verbraucherinsolvenz & Restschuldbefreiung
Gläubigervertretung & Forderungsmanagement
Vertretung in Insolvenzstrafverfahren
Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch.
Je früher Sie handeln, desto mehr Spielraum bleibt.
emeinsam mit Ihnen prüfen wir vorrangig, ob eine Fortführung Ihres Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll und realisierbar ist. Ziel ist es stets, ein gerichtliches Insolvenzverfahren zu vermeiden und tragfähige Alternativen zu entwickeln.
Rechtsanwalt Tillmann R. Weber, Fachanwalt für Steuerrecht aus Friedberg (Hessen), entwickelt für Sie maßgeschneiderte Sanierungskonzepte – rechtssicher, diskret und mit Blick auf den langfristigen Erhalt Ihres Unternehmens.
Hinweis: Der Begriff „Unternehmensinsolvenz“ ist kein juristischer Fachbegriff nach der Insolvenzordnung (InsO). Die Insolvenzordnung unterscheidet stattdessen zwischen Regelinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren. Unternehmensinsolvenzen fallen in der Praxis unter die Regelinsolvenz.
Das Regelinsolvenzverfahren gilt für alle, die nicht als Verbraucher im Sinne der §§ 304 ff. InsO gelten – darunter:
Einzelkaufleute & Freiberufler
Selbstständige & Handwerksbetriebe
GbR, Vereine, GmbH und AG
Ob Sanierung oder geregelte Abwicklung – ich begleite Sie rechtlich sicher durch die Krise. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht unterstütze ich Sie bei allen entscheidenden Schritten:
Sanierungsberatung für Geschäftsleitung & Inhaber
Erstellung eines gerichtlichen Insolvenzantrags, falls Sanierung nicht möglich ist
Vertretung im Insolvenzverfahren
Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter
Klärung begleitender Fragen im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht
Rechtsanwalt Tillmann R. Weber (Friedberg, Hessen) steht Unternehmen und Selbstständigen in allen Phasen des Insolvenzverfahrens zur Seite – professionell, diskret und lösungsorientiert.
Ein zentraler Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber (Friedberg, Hessen) ist das Insolvenzrecht, insbesondere die qualifizierte Schuldnerberatung im Rahmen der Verbraucherinsolvenz.
Wichtig: Die Kanzlei führt keine Insolvenzverwaltungen durch und tritt nicht als gerichtlich bestellter Treuhänder auf. Diese Unabhängigkeit gegenüber Insolvenzgerichten und Verwaltern ermöglicht eine objektive, allein auf Ihre Interessen ausgerichtete Beratung.
Individuelle Schuldnerberatung
Persönlich, unabhängig und vertraulich – mit rechtlichem und sozialem Blick auf Ihre Lage.
Außergerichtliche Schuldenregulierung
Verhandlungen mit Gläubigern und Erstellung eines Vergleichsplans.
Gerichtliche Schuldenbereinigung & Verbraucherinsolvenz
Begleitung im gesamten Verfahren zur Restschuldbefreiung.
Sanierungskonzepte & Zahlungspläne
Klare, umsetzbare Lösungen zur langfristigen Schuldenfreiheit.
Beratung zu Pfändungsschutz & Zwangsvollstreckung
Unterstützung bei Kontopfändung, Lohnpfändung und Vollstreckungsmaßnahmen.
Seit Juli 2011 ist Rechtsanwalt Tillmann R. Weber als zertifizierter Schuldnerberater (RWS) anerkannt – mit rechtlicher Spezialisierung und Verständnis für die psychosozialen Herausforderungen, die eine Überschuldung mit sich bringt.
Vereinbaren Sie jetzt ein vertrauliches Erstgespräch – wir helfen Ihnen weiter.
Ein erster Schritt zur Entschuldung ist stets der außergerichtliche Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Einleitung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Wenn dieser Vergleich scheitert und eine Entschuldung auf anderem Weg nicht möglich ist, kann die Verbraucherinsolvenz der nächste sinnvolle Schritt sein.
Zugang haben grundsätzlich alle natürlichen Personen, die nicht selbstständig tätig sind. Wenn in der Vergangenheit eine selbstständige Tätigkeit bestand, ist das Verfahren dennoch möglich – unter folgenden Voraussetzungen:
Die Vermögensverhältnisse sind überschaubar (weniger als 20 Gläubiger)
Keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen
Die Kanzlei von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber (Friedberg, Hessen) begleitet Sie zuverlässig vom außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch bis zur gerichtlichen Vertretung im Verbraucherinsolvenzverfahren – mit dem Ziel der Restschuldbefreiung.
Vertraulich, erfahren und unabhängig – wir stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.
Die Verbraucherinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, das überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, sich innerhalb eines festen Zeitraums von ihren Schulden zu befreien – durch die sogenannte Restschuldbefreiung.
In der Regel dauert das Verfahren 3 Jahre, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. keine Verfahrenskostenrückstände). Früher konnte es bis zu 6 Jahre dauern, aber seit der Reform 2020 gilt die verkürzte Dauer von 3 Jahren allgemein.
Es fallen Gerichtskosten und ggf. Kosten für den Insolvenzverwalter an. Diese werden im Verfahren gestundet, wenn Sie keine ausreichenden Mittel haben. Zusätzlich können Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung anfallen – diese erläutere ich Ihnen transparent im Erstgespräch.
Voraussetzung ist ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern. Erst danach kann der Antrag beim Insolvenzgericht gestellt werden. Ich unterstütze Sie in beiden Phasen – von der Einigung bis zur Antragstellung.
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens werden Ihnen grundsätzlich alle noch offenen Schulden erlassen – mit Ausnahme bestimmter Forderungen wie z. B. Geldstrafen, Bußgelder oder vorsätzlich nicht gezahlte Unterhaltsleistungen.
Ja, und es ist sogar ausdrücklich erwünscht. Während der sogenannten Wohlverhaltensphase sind Sie verpflichtet, einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nachzugehen oder sich aktiv darum zu bemühen.
Ein Teil Ihres Einkommens kann gepfändet werden – aber Pfändungsschutz kann eingerichtet werden (z. B. durch ein P-Konto). Auch hierbei unterstützen wir Sie rechtlich.
Die wirksame Vertretung von Gläubigerinteressen ist ein zentraler Bestandteil unserer insolvenzrechtlichen Tätigkeit. Für Gläubiger übernehmen wir die fachgerechte Anmeldung von Forderungen in Regelinsolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren – fristgerecht und formal korrekt.
Zudem vertreten wir unsere Mandanten aktiv in:
Gläubigerversammlungen
Prüfungsterminen
Berichtsterminen
sowie weiteren Terminen vor dem Insolvenzgericht
Dabei setzen wir Ihre Rechte durch, prüfen die wirtschaftliche Lage des Schuldners und unterstützen bei der strategischen Bewertung von Sanierungsplänen oder Insolvenzplänen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber (Friedberg, Hessen) steht Gläubigern mit fundiertem insolvenzrechtlichem Fachwissen und Durchsetzungskraft zur Seite.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Tillmann R. Weber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht aus Friedberg (Hessen), liegt im Bereich des Insolvenzstrafrechts.
Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH, KG oder AG ist die Geschäftsführung gesetzlich verpflichtet, bei Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Wird diese Pflicht verletzt, drohen strafrechtliche Konsequenzen – insbesondere der Vorwurf der Insolvenzverschleppung.
In solchen Fällen geraten Geschäftsführer oder Vorstände schnell in den Fokus von Ermittlungsbehörden und sehen sich nicht nur strafrechtlichen, sondern auch zivilrechtlichen Haftungsrisiken ausgesetzt.
Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO, § 84 GmbHG, § 92 AktG)
Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)
Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB)
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)
Betrug, Untreue, Unterschlagung (§§ 263 ff. StGB)
Ziel meiner Arbeit ist es, Strafbarkeitsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Im Falle eines Ermittlungsverfahrens oder einer Anklage verteidige ich Sie konsequent – sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor Gericht.
Vertraulichkeit, Fachkompetenz und strategisches Vorgehen stehen bei meiner Arbeit im Vordergrund.