Insolvenz. Rechtsanwalts-Kanzlei Tillmann R. Weber in 61169 Friedberg

Insolvenzrecht

Beratung durch  Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen)

Das Team der Kanzlei von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) steht Ihnen zur Seite von der vorausschauenden Beratung bis hin zur Vertretung in Insolvenzstrafsachen

Sanierung. Rechtsanwalts-Kanzlei Tillmann R. Weber in 61169 Friedberg

Insolvenzrecht: Sanierung

Vorrangig wird immer gemeinsam mit Ihnen die Frage geklärt, ob eine Fortführung des Unternehmens sinnvoll und wirtschaftlich durchführbar ist. 

Die Sanierung Ihres Unternehmens hat dabei das Ziel, ein gerichtliches Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) erarbeitet für Sie Sanierungskonzepte. 

Unternehmens-Insolvenz. Rechtsanwalts-Kanzlei Tillmann R. Weber in 61169 Friedberg

Insolvenzrecht: Unternehmens-Insolvenz

Vorab: Die "Unternehmens-Insolvenz" ist kein rechtlicher Begriff im Sinne der Insolvenzordnung. Diese verwendet die Begriffe "Regelinsolvenz" und "Verbraucherinsolvenz". Zu den Regelinsolvenzverfahren zählen unter anderem Nachlassinsolvenz und Unternehmensinsolvenz.

Die Regelinsolvenz ist für all diejenigen vorgesehen, die nicht Verbraucher im Sinne von §§ 304 ff. InsO sind.

Ob Einzelkaufmann als Einzelunternehmer, der Selbständige, der Freiberufler, der Handwerksmeister, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Vereine oder Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) finden in mir einen kompetenten Ansprechpartner.

In der Unternehmens-Insolvenz oder in der Regel-Insolvenz übernehme ich die Beratung der Firmenleitung (Sanierungsberatung) hinsichtlich aller Fragen, die sich ergeben, wenn ein Unternehmen oder eine Gesellschaft in der Krise steckt.

Sollte eine Sanierung Ihres Unternehmens nicht mehr möglich sein, erarbeitet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) für Sie den gerichtlichen Insolvenzantrag (die Anmeldung der Insolvenz). Wir vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren und übernehmen die Kontaktpflege zum Insolvenzverwalter, der vom Gericht bestellt wird. Bei einer Insolvenz ergeben sich oftmals gesellschaftsrechtliche, steuerliche und erbrechtliche Fragestellungen. Wir zeigen Ihnen auch hier individuelle Lösungsmöglichkeiten auft 

Schuldner-Beratung. Rechtsanwalts-Kanzlei Tillmann R. Weber in 61169 Friedberg

Insolvenzrecht: Schuldner-Beratung

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) ist das Insolvenzrecht. Die Kanzlei übernimmt jedoch keine Insolvenzverwaltungen, ich trete auch nicht als gerichtlich bestellter Treuhänder in Verbraucherinsolvenzverfahren auf. Dadurch habe ich mir meine Unabhängigkeit gegenüber Insolvenzgerichten und gerichtlich bestellten Verwaltern bzw. Treuhändern gewahrt.

Für Schuldner umfasst meine Tätigkeit bei der Verbraucherinsolvenz für "Privatleute" die Schuldnerberatung, Schuldensanierung, Erstellung von Sanierungskonzepten sowie die außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigung.

Die Schuldnerberatung besteht bei mir jedoch nicht nur aus rechtlichen Gegebenheiten, sondern sie wird stets in Verbindung mit psycho-sozialen Aspekten bearbeitet.

Ferner können Sie sich juristisch fundiert beraten lassen, wenn es um die Themen Pfändungsschutz (Kontopfändung, Lohnpfändung) und Zwangsvollstreckung geht.

Seit Juli 2011 ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) zertifizierter Schuldnerberater (RWS). 

Wir unterstützen Sie gerne!

Verbraucher-Insolvenz. Rechtsanwalts-Kanzlei Tillmann R. Weber in 61169 Friedberg

Insolvenzrecht: Verbraucher-Insolvenz

Ein erster Schritt zur erfolgreichen Entschuldung ist der außergerichtliche Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern.

Sollte dieser Einigungsversuch scheitern und eine Entschuldung auch auf anderem Wege nicht möglich sein, stellt sich die Frage, das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten zu müssen.

Zugang zum Verfahren hat jede natürliche Person, sofern sie keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. War dies in der Vergangenheit der Fall, so gilt das Verbraucherinsolvenzverfahren nur dann, wenn die Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger) und gegen den Schuldner keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Die Kanzlei von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen)  vertritt Sie gerne vom außergerichtlichen Einigungsversuch bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung und übernimmt hierbei auch die anwaltliche Vertretung in gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren.

Gläubiger-Vertretung. Rechtsanwalts-Kanzlei Tillmann R. Weber in 61169 Friedberg

Insolvenzrecht: Gläubiger-Vertretung

Für Gläubiger wird effektiv die Forderung in Insolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren angemeldet, gegebenenfalls der Mandant in den Verfahren in der Gläubiger-Versammlung und anderen Terminen des Insolvenzgerichts vertreten. 

Insolvenz-Strafsachen. Rechtsanwalts-Kanzlei Tillmann R. Weber in 61169 Friedberg

Insolvenzrecht: Insolvenz-Strafsachen

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei-Tätigkeit von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) ist das Insolvenzstrafrecht.

Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, KG, AG u.a.) muss die Firmenleitung prüfen, ob sie der ihr gesetzlich auferlegten Insolvenzantragspflicht (Überschuldung und - drohende - Zahlungsunfähigkeit) nachzukommen hat. Häufig bewegt sich die Firmenleitung hier auf einem schmalen Grat zwischen der ordnungsgemäßen Weiterführung des Unternehmens und der strafrechtlich relevanten Unterlassung eines vorsorglich zu stellenden Insolvenzantrags. Strafrechtlich bedeutet dies "Insolvenzverschleppung", für den Geschäftsführer einer GmbH oder den Vorstand einer Aktiengesellschaft kann sich das Problem der persönlichen Haftung stellen. Weitere Delikte, die vom Gesetzgeber als Straftaten gewertet werden, sind Begünstigungshandlungen, Verletzung der Buchführungspflicht, Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung oder Arbeitnehmerentgelte, Betrug, Untreue und Unterschlagung.

Die möglichen Delikte im Vorfeld zu vermeiden, ist Ziel einer vorausschauenden Beratung. Ich übernehme Ihre Verteidigung in Insolvenzstrafverfahren.


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